Versicherungsmaklerin Claudia Möller Hamburg, Stormarn - Versicherungsvergleich

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Risikogeschäft Bürgschaft

Risikogeschäft Bürgschaft

Banken ziehen gerne Ehepartner und Verwandte als Bürgen heran, wenn Kunden Geld brauchen, aber keine Sicherheiten vorweisen können. Natürlich ist der Kreditnehmer für die Rückzahlung des geliehenen Geldes erst einmal selbst verantwortlich. Eine Bürgschaft sollte man deshalb nur in Betracht ziehen, wenn der Schuldner wirklich keine Immobilien, Wertpapiere, keine Kapitallebensversicherung oder andere Werte besitzt, die von der Bank als Kreditsicherheit angeboten werden könnten. Als Bürge geht man ein hohes Risiko ein: Zahlt der Kreditnehmer nicht planmäßig zurück, haftet man mit seinem gesamten Vermögen. Fällt ein hohes Darlehen beispielsweise nach einer gescheiterten Existenzgründung aus, kann das für den Kreditnehmer und den Bürgen den Ruin bedeuten. Besonders schlimm, wenn mit dem Unternehmen auch die Partnerschaft dahin ist und der Bürge für einen Schuldner zahlen muss, zu dem er keine positive persönliche Beziehung mehr hat.Wer für ein Kredit bürgt, sollte darauf achten, dass der Vertrag eine so genannte Ausfallbürgschaft vorsieht. In diesem Fall darf die Bank den Bürgen erst dann finanziell heranziehen, wenn das Geld nicht zurückgezahlt werden kann, obwohl die Bank alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Schuldner ausgeschöpft hat. Vermeiden sollte man eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“: Die Bank könnte dann sofort auf den Bürgen zurückgreifen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommt – ohne prüfen zu müssen, wie viel er vielleicht doch noch zahlen kann. In manchen Bürgschaftsvordrucken findet sich der Passus, dass der Bürge pauschal und für alle bestehenden und künftigen Ansprüche der Bank gegen den dem Schuldner haftet. Eine solche Klausel ist klar rechtswidrig. Der Bürge haftet grundsätzlich nur für die Darlehenssumme, für die er tatsächlich gebürgt hat.