Versicherungsmaklerin Claudia Möller Hamburg, Stormarn - Versicherungsvergleich

Billig gibt’s woanders - zweitklassig aber auch!

Wir helfen Ihnen gerne!

04102 - 2180 404

News

News-Archiv | Artikel vom 09.08.2017

Rente vom Chef – für eine bessere Zukunft

Es hat sich längst herumgesprochen: Die Rente vom Staat ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Gerade mal 1.013 Euro Altersrente monatlich bekam ein Neurentner 2016 aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Rentnerinnen gab es im Durchschnitt sogar nur 631 Euro. Das Fatale an diesen Zahlen: Wer wenig verdient, erhält später nur eine kleine Rente, kann sich aber zusätzliche Vorsorge oft kaum leisten. Diese Einsicht ist nicht neu. Sie hat bereits zu einigen Eingriffen bei der Rentensystematik geführt, zum Beispiel die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.

Auch eine Altersversorgung über den Betrieb, quasi die Rente vom Chef, kann Versorgungslücken im Alter verringern. Schon heute gibt es fünf verschiedene Wege zur betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV. Am bekanntesten sind Direktversicherungen und Pensionszusagen. Oft finanziert die Firma den Aufwand zumindest teilweise. Sogar wenn ihr Chef knauserig ist, müssen Arbeitnehmer nicht auf eine bAV verzichten. Sie können vom Betrieb verlangen, dass er einen Teil ihres Bruttogehaltes für eine zusätzliche Altersversorgung einsetzt. Im Vergleich mit privater Vorsorge genießt die bAV während des aktiven Berufslebens steuerliche Vorteile. In vielen Fällen lassen sich damit auch Beiträge zur Sozialversicherung sparen.

Im nächsten Jahr kommt ein weiterer Durchführungsweg für die bAV hinzu. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung am 7. Juli zugestimmt. Danach wird eine bAV ab 2018 auch als Tarifrente ohne Garantien möglich sein. Zugesagt wird nur der Beitrag, nicht aber die Höhe der späteren Leistungen. Davon verspricht sich der Gesetzgeber mehr Flexibilität in der Kapitalanlage und damit bessere Ertragschancen. Die Teilnahme soll auch für Betriebe möglich sein, die bislang an keinen Tarifvertrag gebunden sind. Wir beraten Sie zu den Details.




[ zurück ]