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News-Archiv | Artikel vom 14.02.2018

Reiseplanung statt Winterblues

Nebel, Nieselregen, alles grau in grau? Das klingt ganz nach Winterblues! Wie wäre es, einfach mal auf andere Gedanken zu kommen und schon jetzt den nächsten Urlaub zu planen? Ob azurblaues Wasser und feiner Sandstrand, bunte Alpenwiesen oder Ferien auf dem Bauernhof – Urlaubsplanung macht einfach Laune. Und vertreibt den Winterblues. Auch in finanzieller Hinsicht sprechen gute Gründe für die frühzeitige Buchung. Schnäppchenjäger können sich über ansehnliche Rabatte freuen. Einige Anbieter werben mit bis zu 50 % Preisnachlass, wenn der Sommerurlaub schon jetzt gebucht wird. Das macht den Urlaub auch während der Hauptsaison erschwinglich – gerade für Familien mit schulpflichtigen Kindern ein überzeugendes Argument.

Nicht am falschen Ende sparen sollte man beim Versicherungsschutz. Denn liegt der Urlaub noch Monate in der Zukunft, kann noch einiges passieren. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor finanziellem Verlust, wenn der Urlaub unverschuldet storniert werden muss. Das gilt zum Beispiel bei Todesfällen, schweren Erkrankungen und Unfällen von Reisenden oder nahen Angehörigen. Gute Tarife zahlen auch bei weiteren Stornogründen wie Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes. Der Beitrag einer Reiserücktrittsversicherung richtet sich in der Regel nach dem Reisepreis.

Führt die Reise ins Ausland, darf eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck nicht fehlen. Denn wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält für Heilbehandlungen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nur den Betrag von seiner Krankenkasse, der auch in Deutschland angefallen wäre. Bei anderen beliebten Urlaubsländern wie beispielsweise den USA oder Südafrika gibt’s überhaupt keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Kasse. Hier tritt die Auslandsreisekrankenversicherung ein. Sie ist auch für privat Krankenversicherte sinnvoll, weil sie keine Selbstbehalte kennt und den Anspruch auf Leistungen für schadenfreie Zeiten erhält. Der Vertrag sollte bei einer Laufzeit von einem Jahr für beliebig viele Auslandsreisen gelten. Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.




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