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Im Fokus: Die Restschuldversicherung

Im Fokus: Die Restschuldversicherung

Rund eine Million "Restschuldversicherungen" werden in Deutschland jährlich neu geschlossen – nicht immer ganz freiwillig: Wer einen Bankkredit will, muss seine Zahlungsfähigkeit oft mit einer solchen Police versichern, wenn er keine anderen Sicherheiten vorweisen kann.

Im Prinzip ist die Restschuldversicherung eine Lebensversicherung in Höhe des bestehenden Kredits: Verstirbt der Kreditnehmer, bevor das Darlehen vollständig zurückzahlt wurde, übernimmt der Versicherer die verbleibenden Schulden. Je nach Anbieter und Tarif springt die Restschuldversicherung auch dann ein, wenn man seine Kreditschulden wegen Arbeitslosigkeit oder gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr bedienen kann. Die Kosten für eine Restschuldversicherung werden im Regelfall sofort bei Abschluss des Kreditvertrags fällig und von der Bank auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Die Kreditinstitute arbeiten meist mit festen Versicherungspartnern zusammen. Für die Vermittlung der Restschuldversicherung bekommen sie meist eine Provision, die man als Kunde in Form von Bearbeitungsgebühren mitbezahlt. In der Regel kann man auch nicht auf alternative Angebote mit günstigeren Konditionen ausweichen.

Aus Sicht des Konsumenten macht eine Restschuldversicherung nur dann Sinn, wenn im Todesfall eine Familie zu versorgen ist, die nicht auf möglichen Schulden sitzen bleiben soll. Wer nicht für Angehörige vorsorgen muss, braucht auch keinen Todesfallschutz. Für ihn ist eine Restschuldpolice allenfalls interessant, wenn sie ausdrücklich bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zahlt. Wenn keine anderen Sicherheiten da sind und die Bank auf einer Restschuldversicherung besteht, sollte man unbedingt darauf achten, dass die zusätzlichen Kosten den Kredit nicht unvernünftig teuer machen. Mehr als 10 – 12 Prozent Effektivkosten für einen Ratenkredit inklusive Versicherung sind zu teuer. Verbraucherschützer kritisieren ohnehin, dass viele Bankkunden durch die Koppelung von Krediten und Restschuldversicherungen in eine Verschuldungsspirale geraten: Werden Darlehen bei Zahlungsschwierigkeiten mehrfach verlängert und umgeschuldet, können Kettenkredite mit einer Effektivbelastung von 25 Prozent pro Jahr und mehr auf die ursprünglich ausgezahlte Summe entstehen. Zusätzlich fallen bei jeder Umschuldung neue Bearbeitungsgebühren an, der Schuldner kann die Kreditkosten oft kaum noch aufbringen.

Wenn die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe macht, muss sie die Prämie dafür in die effektiven Kosten des Kredits einrechnen, die im Angebot und im Vertrag für den Kunden klar erkennbar sein müssen. Die Bank darf einen Konsumentenkredit nicht zu "6 Prozent Effektivzins" anbieten, wenn sie zwingend eine Restschuldversicherung verlangt und die Gesamtkosten dadurch in Wirklichkeit auf 11 Prozent steigen. Als getäuschter Kunde kann man in einem solchen Fall die Differenz zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlichen Kosten zurückverlangen. Im Streitfall muss man natürlich nachweisen, dass man mit zu niedrigen Kosten gelockt wurde und der Kredit gleichzeitig an die Restschuldversicherung gebunden war. Als Kreditkunde sollte man sich deshalb vom Bankberater vorrechnen und schriftlich bestätigen lassen, welche Effektivkosten durch Kredit plus Restschuldversicherung insgesamt entstehen. Bei Vertragsabschluss gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen, dass der Kredit nur in Verbindung mit der Restschuldversicherung gewährt wird.