Versicherungsmaklerin Claudia Möller Hamburg, Stormarn - Versicherungsvergleich

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Versicherungen für die Bauphase und danach

Versicherungen für die Bauphase und danach

Bauleistungsversicherung
Bauherren tragen die Kosten für beschädigte oder zerstörte Bauleistungen, die aus unvorhersehbaren Gründen nochmals ausgeführt werden müssen. Beschädigungen durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmung gehen ebenso zu Lasten des Bauherren, wie auch Diebstahl fest eingebauter Teile.

Dieses Kostenrisiko wird von der Bauleistungsversicherung übernommen.
Die Bauleistungsversicherung ist sozusagen eine „Kaskoversicherung" für das entstehende Bauwerk. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und am Baumaterial die

  • während der Bauzeit
  • auf der Baustelle
  • unvorhergesehen eintreten können.

Die Bauleistungsversicherung kostet den Kunden letztendlich keinen Pfennig, den der Versicherungsbeitrag kann anteilig auf die bauausführenden Handwerksbetriebe „umgelegt" werden (sofern bei der Ausschreibung darauf hingewiesen wurde). Bei der Endabrechnung der Bauleistung wird einfach ein entsprechender Abzug für den Versicherungsbeitrag vorgenommen. Dieses Verfahren ist im Baugewerbe durchaus geläufig und wird im Allgemeinen von den Firmen ohne Einwand akzeptiert.
Schadenbeispiele:

  • Ein Platzregen überflutet die Baugrube und schwemmt das frisch betonierte Fundament aus.
  • Unbekannte stehlen bereits ungebaute Sanitär- und Heizungsinstallation, verwüsten den Rohbau und zerstören mutwillig Bauausführungen.
  • Ein Sturm „deckt" das gerade erst fertig gestellte Dach ab.


Bauherren-Haftpflichtversicherung
Jede Baustelle ist eine außergewöhnliche Gefahrenquelle. Verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück ist immer der Bauherr. Von ihm wird verlangt, das Risiko zu begrenzen. Dazu zählen auch Maßnahmen zum Schutz anderer.

Werden jedoch Dritte geschädigt, kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche die Bauherren-Haftpflichtversicherung auf. Gleich, ob das Bauvorhaben in eigener Regie oder von einem fremden Unternehmen durchgeführt wird. Kommt es zu Rechtstreitigkeiten, übernimmt die Bauherren-Haft-Pflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Schadenbeispiele:

  • Nach Feierabend wird noch Baumaterial abgeladen, aber nicht ordnungsgemäß gelagert und nicht beleuchtet. Ein Motorradfahrer kommt dadurch zu Sturz und verletzt sich schwer.
  • Der Bauherr übersieht, an einer unfertigen Treppe einen geeigneten Schutz bzw. ein Geländer anzubringen. Ein Arbeiter stürzt und erleidet Knochenbrüche.


Feuerversicherung für Rohbauten
Die Feuerversicherung für Rohbauten ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.
Sie gilt für das im Bau befindliche Gebäude von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit.
Versicherungsschutz besteht für die fertig gestellten Gebäudeteile sowie für Baustoffe gegen Feuerschäden.

Die Feuerversicherung für Rohbauten wird - je nach Bedarf - bis zu 24 Monaten beitragsfrei geboten. Darüber hinaus nach Vereinbarung.

Sobald der Neubau bezugsfertig ist, tritt der gesamte Gebäude-Versicherungsschutz in Kraft. Weitere Informationen dazu siehe „Wohngebäudeversicherung" .
Schadenbeispiele:

  • Durch Brandstiftung werden Baustoffe, die im Rohbau gelagert wurden zerstört.
  • Durch Kurzschluss in einem Elektrowerkzeug entsteht ein Brand, der den Dachstuhl vernichtet.


Wohngebäudeversicherung
Wie bereits erwähnt, setzt mit der Bezugsfertigkeit des Hauses der komplette Versicherungsschutz der Wohn-Gebäudeversicherung ein. Versichert werden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Auf Wunsch können auch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Vulkanausbruch, Lawinen und Schneedruck versichert werden.

Im Schadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Bei Totalschaden die Wiederherstellungskosten für das gesamte Objekt.

Wichtig dabei ist, dass die Versicherungssumme zu Vertragsbeginn richtig bemessen wird und spätere Um-, An- oder Ausbauten nachgemeldet werden. Dann ist gewährleistet, dass es im Schadensfall vollen Ersatz gibt. Zur richtigen Ermittlung der Versicherungssumme gibt es Berechnungshilfen und Methoden, die vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.
Schadenbeispiele:

  • Im Jahr 1996 hatten wir ein Hagelunwetter nach dem anderen zu verkraften. Die Hagelkörner - teilweise so groß wie Tennisbälle - zertrümmerten zahlreiche Dächer vollständig. Ziegeldächer wbenso wie Kunststoffüberdachungen (z.B. von Carports). Oder sie zerfetzten Markisen. Das kann sich jederzeit wiederholen. Durch die Gebäudeversicherung konnte vielen geschädigten Hauseigentümern geholfen werden.
  • Mit Temperaturen bis Minus 20 Grad bescherte der Winter 1996 / 1997 den Bundesbürgern dreimal so viele eingefrorene Heizungsanlagen und Wasserleitungen wie in den Jahren davor. Auch hier übernahm die Gebäudeversicherung die hohen Reparaturkosten.
  • Eine häufige Ursache für Brände und Russschäden: überhitztes, sich entzündendes Fett in der Küche. Schnell greift das Feuer auf andere Einrichtungen (z.B. Vorhänge, Tücher) über. Auch wenn der Brand gelöscht werden kann, sind die WÄnde meist stark verrußt. Die Gebäudefeuerversicherung ersetzt Restaurierungs- und Anstrichkosten voll.


Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung der Hinterbliebenen. Es wird eine Versicherungsleistung fällig, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer
stirbt. Die Versicherungsleistung kann dann zur Tilgung der evtl. Restschuld einer Baufinanzierung verwendet werden.

In der Regel sind Risikolebensversicherungen mit einem Umtauschrecht ausgestattet.
Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (meist 10 Jahre), in eine Kapitallebensversicherung umzustellen. Vorteil hierbei ist, dass der Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, sofern der Versicherungsschutz nicht ausgeweitet wird.

Neben der allgemeinen Versicherungsform mit gleich bleibendem Todesfallschutz gibt es auch Varianten mit gleichmäßig oder degressiv fallendem Todesfallschutz.


Berufsunfähigkeitsschutz/Krankentagegeld/Pflegezusatz
Auch Stiftung Warentest/Verbraucherschützer sind der Meinung: die wichtigsten Versicherungen neben der Privathaftpflichtversicherung (siehe www.finesurance.de).



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