Billig gibt’s woanders - zweitklassig aber auch!
Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche auch in der Hinterbliebenenversorgung sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.
Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung tilgen.
Die Vergleiche erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und berücksichtigen nicht alle am deutschen Markt möglichen Tarife. Die Tarife stellen keine Empfehlung unsererseits dar. Wir empfehlen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz. In den Vergleichen werde jedoch sowohl „Schmalspurtarife“ als auch Billigheimer und Toptarife dargestellt. Seien Sie sich dessen bitte vor Antragstellung bewusst. Sie erhalten nach Antragstellung eine Dokumentation (Beratungsverzicht) und einen Maklerauftrag für diese Sparte mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. Dieses ist selbstverständlich nicht mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden. Selbstverständlich ist auch eine Beratung möglich.